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Informationen - EU - Mehrwertsteuerpaket 2010
 
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Als Ihr Microsoft Dynamics NAV Partner möchten wir Sie heute über Änderungen im Umsatzsteuerrecht ab 2010 (EU- Mehrwertsteuerpaket) und deren Umsetzung in Microsoft Dynamics NAV (Navision) informieren.

EU-Mehrwertsteuerpaket

Zum 1. Januar 2010 treten die neuen EU-Regelungen zur Mehrwertsteuer in Kraft. Mit dem sogenannten EU-Mehrwertsteuerpaket soll die umsatzsteuerliche Behandlung grenzüberschreitend erbrachter Leistungen innerhalb der 27 EU-Mitgliedstaat erleichtert werden. So wird unter anderem die Bestimmung des Ortes von sonstigen Leistungen bei Leistungserbringung im Ausland neu geregelt.

Demnach ist im B2B-Bereich, bei Leistungen zwischen Unternehmen, ab Anfang 2010 grundsätzlich nicht mehr der Sitz des Leistungserbringers umsatzsteuerrechtlich maßgeblich, sondern der Sitz des Leistungsempfängers. Steuerschuldner ist bei möglicher Anwendung des "Reserve-Charge Verfahren" dann der im Ausland ansässige Auftraggeber. Im Gegensatz dazu wird bei Leistungen an Endverbraucher, im sogenannten B2C-Bereich, bis auf wenige Ausnahmen die Umsatzsteuer am Sitz des Leistungserbringers geschuldet.

Zusammenfassende Meldung ist für bestimmte grenzüberschreitende Dienstleistung verpflichtend

Neu ist ab Januar 2010 außerdem, dass die Abgabe einer Zusammenfassenden Meldung (ZM) für bestimmte grenzüberschreitende Dienstleistungen verpflichtend ist, die zeitnäher als bisher zu erstellen ist. Damit werden neben innergemeinschaftlichen Lieferungen künftig alle innergemeinschaftlichen Leistungen erfasst. Die ZM dient der Finanzverwaltung als Kontrollinstrument und Verstöße gegen die Meldepflicht können mit empfindlichen Bußgeldern belegt werden.

Bitte bereiten Sie sich rechtzeitig auf die bevorstehenden Änderungen vor und kontaktieren Sie ihren Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer.



Umsetzung in Microsoft Dynamics NAV (Navision)
  • Umsatzsteuervoranmeldung
    Hier gibt es ab 2010 zusätzliche Rubriken. Für eine korrekte Übermittlung müssen entsprechende Einrichtungen vom Anwender vorgenommen und die aktuellen Objekte eingelesen werden.

    Seite 1
    a) Neue Rubrik 21 - Zeile 41 nicht steuerbare sonstige Leistungen gem. § 18b Satz 1 Nr. UStG

    Seite 2
    b) Neue Rubrik 46/47 - Zeile 48 im Inland steuerpflichtige sonstige Leistungen von im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmern
    c) Alte Rubrik 52/53 - Zeile 49 andere Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers

    Zwischen b) und c) muss in Zukunft unterschieden werden.

    Sie benötigen für diese Rubriken weitere (MWST) Geschäftsbuchungsgruppen bzw. (MWST) Produktbuchungsgruppen. Diese müssen vom Anwender in den entsprechenden Matrizen eingerichtet und im Umsatzsteuerformular hinterlegt werden. Für die korrekte elektronische Übermittlung erhalten unsere Kunden rechtzeitig von uns die aktuellen Navision-Objekte. Sollten Sie für die Einrichtung unsere Dienstleistung benötigen, geben sie uns rechtzeitig Bescheid.


  • Zusammenfassende Meldung
    In der ZM müssen Sie in Zukunft auch die innergemeinschaftlichen Leistungen (Reverse-Charge-Verfahren/Verlagerung der Umsatzsteuerschuld auf den ausländischen Leistungsempfänger) neben den innergemeinschaftlichen Lieferungen gemeldet werden. Die für Rubrik 21 Zeile 41 neu eingerichteten MWST-Geschäftsbuchungsgruppen bzw. MWST-Produktbuchungsgruppen müssen in den entsprechenden Filter berücksichtigt werden.


  • Neue Meldepflichten
    - Umsatzsteuervoranmeldung
    - Zusammenfassende Meldung für jeden Kalendermonat statt bisher für jedes Kalenderjahr


  • Rechnungsstellung
    Bei der Rechnungserstellung ist darauf zu achten, dass in den Fällen der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers sowohl ein Ausweis der USt-IDNr. des leistenden Unternehmers als auch der des Leistungsempfängers auf der Rechnung erforderlich ist. Ist der Leistungsempfänger Steuerschuldner, darf in der Rechnung des leistenden Unternehmers keine Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen sein. In der Rechnung ist auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers besonders hinzuweisen.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unser FiBu-Team.
 
 
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Wolfgang Epple
+49.761.51004-63
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